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EuGH: Keine Steuerbefreiung für Schwimmschulen

News aus der EUSteuerrechtSWI 2021, 644 - 647 Heft 12 v. 9.12.2021

Der EuGH hat mit Urteil vom 21. 10. 2021, Dubrovin & Tröger GbR – Aquatics, C-373/19 , über ein Vorabentscheidungsersuchen des deutschen BFH betreffend die Frage entschieden, ob die Erteilung von Schwimmunterricht von der Mehrwertsteuer befreit ist, das im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen dem Finanzamt München und Dubrovin & Tröger – Aquatics (im Folgenden: Dubrovin & Tröger) wegen der Weigerung des Finanzamts erfolgte, die von Dubrovin & Tröger

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