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Keine Zusammenveranlagung außerhalb der Ehe bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaft

SteuerrechtJudikaturSWI 2014, 445 Heft 9 v. 1.9.2014

Normen: § 2 Abs 8 dEStG

Schlagwörter:

Einkommensteuer; Deutschland; nicht; eingetragene; Lebenspartner; Ehegatten; Splitting; Gleichstellung; verheiratete; homosexuelle; Paare; steuerliche; Ungleichbehandlung; Splittingtarif; gleichgeschlechtliche; Lebenspartnerschaftsgesetz;

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