Zusammenfassung: In diesem Beitrag werden zwei Anfragebeantwortungen des BMF wiedergegeben. In EAS 3290 hatte sich das BMF mit Fragen betreffend die Ausübung eines Aktienoptionsrechts durch einen österreichischen Konzernmitarbeiter zu befassen, der nach seiner Entsendung in die USA und Aufenthalt in Großbritannien in die inländische Konzerngesellschaft zurückgekehrt war, wobei Fragen iZm der Besteuerung des Aktienoptionsgewinns im Vordergrund standen. In EAS 3291 hatte das BMF zu beurteilen, inwieweit Geschäftseinrichtungen einer US-Gesellschaft im Inland, die der Einkaufqualitätskontrolle dienen bzw. für Zwecke der Kundenbetreuung unterhalten werden eine inländische Betriebsstätte begründen können.