Zusammenfassung: Geprüft wurde im Anlassfall, ob im Hinblick auf Art. 13 Abs. 4 DBA Thailand die Steuerpflicht einer österreichischen GmbH in Österreich auch im Fall des Aktienverkaufs erhalten bleibt.
Rechtsgrundlagen: § 27 Abs 6 Z 1 lit b EStG; Art 13 Abs 4 DBA Thailand