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Immobilienklausel im DBA Rumänien

Aus der Arbeit der BMF-FachabteilungenSteuerrechtSWI 2011, 190 - 191 Heft 5 v. 1.5.2011

Zusammenfassung: In EAS 3214 wurde dem BMF eine Frage zur Auslegung einer im DBA Rumänien enthaltenen Bestimmung vorgelegt. Im Wesentlichen geht es dabei um die Frage der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Anteilen an einer Gesellschaft mit Immobilienvermögen.

Rechtsgrundlagen: Art 13 Abs 4 DBA Rumänien

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