Zusammenfassung: In EAS 3214 wurde dem BMF eine Frage zur Auslegung einer im DBA Rumänien enthaltenen Bestimmung vorgelegt. Im Wesentlichen geht es dabei um die Frage der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Anteilen an einer Gesellschaft mit Immobilienvermögen.
Rechtsgrundlagen: Art 13 Abs 4 DBA Rumänien