Zusammenfassung: In EAS 3201 stellte das BMF klar, inwieweit eine im Ausland errichtete Finanzierungsgesellschaft als österreichisches Kreditinstitut gem. den Bestimmungen der VO betreffend die steuerliche Entlastung von Erträgen aus der internationalen Schachtelbeteiligung angesehen werden kann. Der Anlassfall betrifft ein sog. "Koordinationszentrum" in Belgien, eine Finanzierungsgesellschaft, die der Lukrierung von Finanzierungserträgen im Konzern dient.