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Berechnung der Bauführungsfrist im DBA Türkei

SteuerrechtSonstigesSWI 2011, 8 Heft 1 v. 1.1.2011

Zusammenfassung: In EAS 3191 hatte sich das BMF ua mit der Frage der Fristenberechnung betreffend die für die Betriebsstättenbegründung maßgebliche Sechsmonatsfrist zu befassen. Klargestellt wurde dabei ua, ob es für die Berechnung der Bauführungsfrist im Falle einer Montagetätigkeit eines österreichischen Unternehmens für einen türkischen Generalunternehmer (hier: Montage von Windanlagen) auf die Dauer des Montageprojekts oder die Zahl der dabei zum Einsatz kommenden Arbeitskräfte ankommt. Was ist zu berücksichtigen, wenn die Planung und Konzeption Ingenieure eines anderen Unternehmens vorgenommen haben, und das österreichische Unternehmen nur die Montage übernimmt?

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