Zusammenfassung: In EAS 3196 hatte sich das BMF mit Fragen zu befassen betreffend die Dienstleistungsverrechnung im Falle der Dienstleistungserbringung von einer Konzerngesellschaft an andere Konzerngesellschaften. Klargestellt wurde dabei, unter welcher Voraussetzung diese ohne Gewinnaufschlag vorgenommen werden kann. Zusätzliche Klarstellungen erfolgten im Bezug auf einen Kostenverteilungsvertrag.