Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag geht der Autor auf die Regelungen der DBA-Entlastungsverordnung ein, wobei er die Voraussetzungen der Anwendung darstellt und sich sodann mit dem organisatorischen Verfahren zur Rückerstattung im Fall der Abzugsbesteuerung befasst. Er erörtert die Bestimmungen zur Entlastung im Quellenstaat und weist auf die Möglichkeit der Beantragung eines Befreiungsbescheids hin.