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EuGH: Erwerb notleidender Forderungen keine mehrwertsteuerlich relevante Leistung seitens des Erwerbers

SteuerrechtJudikaturDr. Peter Haunold, Wirtschaftsprüfer; Dr. Michael Tumpel, Universitätsprofessor an der Universität Linz; Dr. Christian Widhalm, SteuerberaterSWI 2011, 549 - 551 Heft 12 v. 1.12.2011

Art 2 MwSt-RL; Art 4 MwSt-RL (Mehrwertsteuerrichtlinie)

Im vorliegenden Beitrag wird die EuGH-Entscheidung C-93/10 vom 27.10.2011 dargestellt, welche sich mit der mehrwertsteuerlichen Behandlung des Erwerbs notleidender Forderungen befasst. Es wird untersucht, ob eine Leistung auf Seiten des Erwerbers der Forderungen vorliegt und die Vorgangsweise von jener beim echten Factoring abgegrenzt.

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