Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag befasst sich der Autor mit der Auslegung des OECD Doppelbesteuerungs-Musterabkommens, wobei er auf das Betriebsstättendiskriminierungsverbot des Art 24 und auf die Ansässigkeitsvoraussetzungen des Art 4 Abs 1 eingeht. Er stellt die Bedeutung der Auslegung für die Umsatzsteuer und die Ertragssteuern dar, wobei er hier insbesondere auf die Behandlung von Personengesellschaften hinweist.