Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird auf die Entscheidungen des deutschen BFH vom 7.7.2011 hingewiesen, welche die steuerliche Behandlung von Gebäuden einer Miteigentümergemeinschaft, die sowohl privat als auch für unternehmerische Zwecke genutzt werden, darstellen und auch auf die Frist zur Mitteilung der Zuordnungsentscheidung an das Finanzamt eingehen.
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