Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird das EAS-Dokument 3245 des BMF vom 13.10.2011 dargestellt, welches sich mit der Auslegung des DBA Österreich-Singapur und der Frage befasst, ob im gegenständlichen Fall hinsichtlich der Lieferung, Montage und Montageüberwachung einer Seilbahnanlage in Singapur das Vorliegen einer einheitlichen Betriebsstätte anzunehmen ist.
Rechtsgrundlagen: Art 5 Abs 3 DBA Singapur; Art 5 OECD-MA