Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird die Problematik der Einkünftezurechnung eines österreichischen Architekts mit einem Büro in Liechtenstein erörtert und die Rechtsansicht des BMF dazu dargestellt. Es stellt sich die Frage der Gewinnaufteilung bei Vorhandensein einer österreichischen Unterbetriebsstätte unter Berücksichtigung des Doppelbesteuerungsabkommen mit Liechtenstein.
Rechtsgrundlagen: Art 3 DBA Liechtenstein; Art 14 DBA Liechtenstein