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Kammerumlage und DBA Deutschland

SteuerrechtSonstigesSWI 2010, 419 Heft 9 v. 1.9.2010

Zusammenfassung: In EAS 3174 stellte das BMF fest, inwieweit die Kammerumlage vom sachlichen Anwendungsbereich des DBA Deutschland erfasst wird.

Rechtsgrundlagen: Art 7 DBA Deutschland; Art 2 Abs 4 OECD-MA

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