Zusammenfassung: In EAS 3169 hatte sich das BMF mit Fragen betreffend die Besteuerung des Gewinns zu befassen, den eine inländische Gesellschaft durch die Veräußerung einer an einer bulgarischen Kapitalgesellschaft gehaltenen Beteiligung erzielt hat.
Rechtsgrundlagen: Art 15 Abs 4 DBA Bulgarien