In gegenständlicher Entscheidung vom Oktober 2009 hatte sich der VwGH mit Verrechnungspreisfragen und Fragen der Einkünftezurechnung zwischen dem in Deutschland ansässigen Stammhaus und der in Österreich gelegenen Betriebsstätte zu befassen. Mit Anmerkungen von Weninger.
VwGH 20.10.2009, 2006/13/0116; VwGH 22.4.2009, 2004/15/0001