Zusammenfassung: In EAS 3134 hatte sich das BMF mit der Frage der Gewährung der internationalen Schachtelbeteiligung für eine inländische Konzernmutter zu befassen, wobei zu klären war, ob bei der gewerblichen Überlassung von beweglichen (unkörperlichen) Wirtschaftsgütern (hier: Softwareüberlassung von einer im Ausland errichteten Tochtergesellschaft an eine weitere konzernzugehörige ausländische Gesellschaft) tatsächlich eine "Bewirtschaftung von ausländischen Märkten" stattfand.