Zusammenfassung: Der deutsche BFH stellte in gegenständlicher Entscheidung ua klar, zu welchem Zeitpunkt Lohnzahlungen als dem Arbeitnehmer zugeflossen gelten, welcher Umrechnungsmaßstab für Auslandseinkünfte (Jahresgehälter) in fremder Währung heranzuziehen ist, ob hierbei aus Vereinfachungsgründen ein Ansatz monatlicher Durchschnittswerte zulässig ist und, ob bei der Einkünfteermittlung im Falle von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Bankkosten und Bankgebühren miteinbezogen werden müssen, oder diese der privaten Lebensführung zuzurechnen sind. Mit Anmerkungen von Weninger, der kurz erläutert, wie in Österreich die Erklärung von Auslandseinkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu erfolgen hat, die im Inland steuerpflichtig sind oder dem Progressionsvorbehalt unterliegen.