Der EuGH stellte in gegenständlicher Entscheidung klar, ob das Verbot, im Zuge der Verkaufsförderung für Arzneimittel bei Ärzten/Apothekern diesen Vorteile in finanzieller oder materieller Hinsicht einzuräumen, zu offerieren oder zu versprechen auch für die nationalen Behörden gilt. Welche speziellen Rechte und Verpflichtungen haben in diesem Zusammenhang die staatlichen Behörden, die für die öffentliche Gesundheit zuständig sind?