Der Verfasser führt in seinem Beitrag wesentliche Auszüge aus einer Podiumsdiskussion an, die iR der SWI-Jahrestagung im November 2009 stattgefunden hat. Namhafte Steuerrechtsexperten aus Wissenschaft und Praxis nahmen dabei zu einer Entscheidung des VwGH aus dem Mai 2009 Stellung, in der sich das Höchstgericht mit der Frage befasste, ob ein nach Zuzug nach Österreich nunmehr unbeschränkt Steuerpflichtiger vor Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht im Inland die im Ausland (in diesem Fall in Deutschland) erlittenen Verluste iR der Veranlagung für die Einkommensteuerbemessung zum Abzug bringen kann. Kommt für im Ausland erzielte Verluste, die nicht in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den inländischen Einkünften stehen, ein Verlustausgleich oder ein Verlustabzug prinzipiell in Frage? Hat eine Berücksichtigung derartiger Verluste aus Sicht des Gemeinschaftsrechts zu erfolgen?