Zusammenfassung: Der deutsche BFH hatte sich in gegenständlicher Entscheidung ua mit Fragen zu befassen betreffend die Besteuerung der Arbeitseinkünfte aus nichtselbständiger Arbeit eines Grenzgängers und im Zusammenhang damit mit der steuerlichen Berücksichtigung von Altersvorsorgeaufwendungen. In einer Anmerkung erörtert Weninger, welche Relevanz dieser Entscheidung im Hinblick auf Österreich beizumessen ist.