Zusammenfassung: In EAS 3129 stellte das BMF ua wiederholt fest, inwieweit die Betriebsstätten des Hauptauftragnehmers zugleich auch als die des Subauftragnehmers gelten können.
Schlagwörter:
Betriebsstätte; Subauftragnehmer; Leistungserbringung; Hilfseinrichtung; Büro; Hauptauftragnehmer; Österreich; Deutschland; DBA; Abkommensrecht;