Zusammenfassung: In EAS 1223 hatte sich das BMF mit Fragen betreffend die Besteuerung von Ruhegehältern zu befassen. Im gegenständlichen Fall einer Ansässigkeitsverlegung eines Steuerpflichtigen von der Schweiz nach Österreich stellten sich ua Fragen im Hinblick auf den steuerlichen Zufluss der Auszahlungen.
Schlagwörter: