Zusammenfassung: In EAS 3135 hatte sich das BMF ua mit Fragen betreffend die Besteuerung der Vergütungen zu befassen, die deutsche Unterhaltungskünstler aufgrund ihres Engagements für einen inländischen Hotelier erhalten. Ist hier der österreichische Steuerabzug verpflichtend vorzunehmen?
Rechtsgrundlagen: § 98 Abs 1 Z 3 EStG; § 99 Abs 1 Z 1 EStG