Zusammenfassung: In EAS 3110 hatte sich das BMF mit Fragen betreffend die Entlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer im Falle einer inländischen Kapitalgesellschaft zu befassen, die eine Gewinnausschüttung an ihre Muttergesellschaft (KG) vornimmt, die operativ im Deutschland tätig ist und an der eine deutsche Kapitalgesellschaft zu 80% und eine schweizerische Kapitalgesellschaft zu 20% Beteiligungen halten. Ist sowohl die deutsche als auch die schweizerische Kapitalgesellschafts-Gesellschafterin der in Deutschland ansässigen Personengesellschaft (KG) für den ihnen jeweils zugehenden Teil der Gewinnausschüttung von der österreichischen KESt zu befreien?