Zusammenfassung: In EAS 3111 befasste sich das BMF mit Fragen zur Auslegung des im OECD-MA enthaltenen Terminus "Künstler" und stellte in diesem Zusammenhang klar, ob dieser dem im nationalen Recht verwendeten Künstlerbegriff gleichzuhalten ist. Das BMF hatte sich außerdem mit der Frage zu befassen, welchem Staat das Besteuerungsrecht zukommt im Hinblick auf Vergütungen, die eine inländische Produktionsgesellschaft an Moderatoren aus der Schweiz und Deutschland im Zuge ihres Engagements entrichtet. Das BMF stellte dabei klar, ob es für die Frage des Besteuerungsrechts darauf ankommt, in welchem Staat die Ausstrahlung der unter Mitwirkung der ausländischen Moderatoren aufgezeichneten Sendungen erfolgt.