Zusammenfassung: In EAS 3119 befasste sich das BMF mit Steuerfragen betreffend ein ungarisches Unternehmen, das mit dem Tausch von Turbinen in inländischen Kraftwerken beauftragt wird. Zu klären war ua, ob durch diese Montagearbeiten eine inländische Montagebetriebsstätte begründet wird und ob in diesem Zusammenhang eine Fristzusammenrechnung zulässig ist, da die Erledigung der Montageaufträge an räumlich getrennten Orten stattfindet.