Zusammenfassung: In EAS 3189 ging es um Fragen betreffend der Antrag eines japanischen Investmentfonds auf Rückerstattung der inländischen Kapitalertragsteuer iZm inländischen Dividendenerträgen. Das BMF stellte klar, unter welchen Voraussetzungen eine Rückzahlung erfolgen kann und äußerte sich dabei ua zur Ansässigkeitsbescheinigung, zum Besteuerungsrecht Österreichs iZm der im DBA Japan vorgesehenen Beschränkung der Rückforderungsberechtigung, zur Behandlung von Anteilsinhabern des japanischen Fonds, die in Drittstaaten ansässig sind, sowie zu Fragen einer möglichen doppelten Abkommensberechtigung und der Erfüllung zusätzlicher Dokumentationserfordernisse.