Zusammenfassung: Das BMF hatte sich mit Fragen betreffend die steuerliche Behandlung einer deutschen nach den Bestimmungen des DBA Deutschland unter Progressionsvorbehalt in Österreich steuerfrei zu stellenden Staatspension zu befassen, die an einen pensionierten Polizeibeamten gezahlt wurde und nach dessen Ableben nunmehr an dessen Witwe weiter ausbezahlt wird. Verliert die deutsche Staatspension durch das Ableben des Ehemannes die Steuerfreiheit? Ist sie bei dessen Witwe zu besteuern?