Zusammenfassung: Das BMF äußerte sich in der vorliegenden Anfragebeantwortung dahingehend, unter welchen Voraussetzungen ein Entlastungsverfahren hinsichtlich des Ausgleichs der inländischen und ausländischen Besteuerung gem § 48 BAO eingeleitet werden kann. Das BMF äußerte sich ua zu den erforderlichen Mitwirkungspflichten im Bezug auf die Dokumentation des Vorliegens einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung anrechnungsbegünstigter Auslandseinkünfte, die ausgleichsbedürftig sind. Gegenständliche Anfrage betraf eine österreichische Muttergesellschaft, die an ihre in Belgien ansässige Tochtergesellschaft ein Darlehen vergibt und daraus Zinseinkünfte erzielt. Fragen stellten sich ua iZm der Anrechnung der belgischen Quellensteuer.