Zusammenfassung: Der BFH hatte sich in dieser Entscheidung mit Steuerfragen betreffend ein Verein in der Schweiz zu befassen, der Fernsehübertragungsrechte an Sportveranstaltungen erwirbt. Dessen Mitglieder, zu denen va Hörfunk- und Fernsehanstalten zählen, zahlen Mitgliedsbeiträge und haben ua Teile der Kosten für den Erwerb der Übertragungsrechte zu tragen. Gegenständlicher Fall betraf nun ein deutsches Vereinsmitglied (öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt), das an den Verein Zahlungen für Sportveranstaltungen, die in Deutschland stattgefunden haben, zu entrichten hat. Mit Anmerkungen des Verfassers zum Urteil des BFH, der darin va auf die einschlägige Bestimmung des Art 17 des DBA Österreich - Deutschland und des Art 17 DBA Österreich - Schweiz betreffend die Besteuerung von Vergütungen, die iZm Übertragungsrechten gezahlt werden, eingeht.