Zusammenfassung: Das BMF äußerte seine Rechtsansichten zu Steuerfragen iZm einer im Inland von einer deutschen Kapitalgesellschaft errichteten KG, die ohne eine ausländische Betriebsstätte zu begründen, in Kroatien Einkünfte aus Marketingleistungen erzielt, die der Quellenbesteuerung unterliegen. Das BMF äußerte sich in diesem Zusammenhang ua zu der sich für Kroatien ergebenden Entlastungsverpflichtung sowie zu Fragen betreffend die Verweigerung der inländischen Abgabenbehörde zur Ausstellung einer Ansässigkeitsbescheinigung für die im Inland errichtete KG.