Zusammenfassung: Das BMF äußerte seine Rechtsansichten zu Steuerfragen betreffend ein Dienstnehmer, der nach seiner Wohnsitzverlegung von Österreich in die Schweiz dort zu einem überwiegenden Anteil seiner Arbeitszeit für den inländischen Arbeitgeber und lediglich in geringem Ausmaß auf österreichischem Staatsgebiet für diesen tätig wird. Zu klären war dabei, inwieweit der Arbeitslohn dieses Dienstnehmers der österreichischen Besteuerung unterliegt. Wie kann der Arbeitgeber eine Steuerentlastung an der Quelle herbeiführen? Was hat er dabei zu beachten?