Zusammenfassung: Mühlmann und Posautz beschäftigen sich in ihrem Beitrag mit den durch das deutsche Unternehmensteuerreformgesetz 2008 verschärften Transfer-Pricing-Regelungen in Deutschland durch die Neuregelungen zur Besteuerung grenzüberschreitender Funktionsverlagerungen. Dabei zeigen sie 2 Ausnahmen auf, bei denen keine Wertbestimmung und Besteuerung des Transferpakets als Ganzes erfolgen muss (sog Escape-Klausel ohne Übergang von wesentlichen immateriellen Wirtschaftsgütern und Vorteilen einerseits und konzerninterne Funktionsverlagerung - Safe Harbour andererseits). Abschließend erörtern sie ua, inwieweit es aus betriebswirtschaftlicher und steuersystematischer Sicht unabdingbar ist, dass in der Praxis Ausnahmen von den verschärften Verrechnungspreisvorschriften bei Funktionsverlagerungen ins Ausland vorhanden sind und welche Folgen die verschärften Bestimmungen in Deutschland für den Wirtschaftsstandort Österreich haben.