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Ein striktes Unmittelbarkeitserfordernis für § 94a EStG widerspricht sowohl Gemeinschaftsrecht als auch steuerrechtlichen Grundprinzipien

SteuerrechtAufsatzDr. Christian Wimpissinger, LL.M., AnwaltSWI 2009, 226 - 231 Heft 5 v. 1.5.2009

Zusammenfassung: Dr. Wimpissinger befasst sich in seinem Beitrag mit Fragen iZm der Bestimmung des § 94a EStG, die im Falle einer an ihre Mutterkapitalgesellschaft in der EU ausschüttende inländische Kapitalgesellschaft eine Kapitalertragsteuerbefreiung vorsieht, sofern eine unmittelbare Beteiligung der ausländischen Muttergesellschaft an der inländischen Kapitalgesellschaft in Höhe von zumindest 10% für mindestens 1 Jahr besteht. Ist diese Unmittelbarkeit auch dann gegeben, wenn die ausländische Kapitalgesellschaft ihre Beteiligung an der österreichischen Tochtergesellschaft durch Zwischenschaltung einer Personengesellschaft im Inland hält? Der Verfasser beleuchtet zunächst die Bestimmung des § 94a EStG und dessen Anwendung durch die Finanz im Falle einer Beteiligung, die über eine Personengesellschaft gehalten wird und setzt sich anschließend mit der vom BMF vertretenen Rechtsansicht zur Mittelbarkeit bei Beteiligungen über eine inländische Personengesellschaft kritisch auseinander. Widerspricht es den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben und den Grundsätzen des Steuerrechts, wenn die KESt-Befreiung für Gewinnausschüttungen der inländischen Gesellschaft versagt wird, da das sich aus der Mutter-Tochter-RL ergebende gesetzliche Unmittelbarkeitserfordernis bei einer über eine inländische Personengesellschaft gehaltenen Beteiligung nicht erfüllt ist?

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