Zusammenfassung: Das BMF äußerte seine Rechtsansichten betreffend die steuerliche Behandlung eines Mitarbeiters eines inländischen Unternehmens, der in Österreich ansässig ist und für einen bestimmten Zeitraum im Jahr in das russische Werk des Unternehmens entsandt wird. Zu klären war ua, welchem Staat das Besteuerungsrecht an dem Arbeitslohn des Mitarbeiters zukommt, wenn dieser im Inland keine Arbeitsleistung erbringt.