Zusammenfassung: Das BMF äußerte seine Rechtsansichten betreffend die steuerliche Behandlung einer bulgarischen Gesellschaft, die aus dem Zusammenschluss mehrerer natürlicher Personen, die im Inland ansässig sind, errichtet wird, deren Gesellschaftsform einer OG ähnelt, im Bereich der Unternehmensberatung und auch gewerblich tätig ist.
Rechtsgrundlagen: Art 4 DBA Österreich-Bulgarien; Art 18 DBA Österreich-Bulgarien; § 22 EStG