Zusammenfassung: Das BMF äußerte seine Rechtsansichten zu Fragen betreffend ein Unternehmen aus der Schweiz, das in österreichischen Gastronomiebetrieben Entsorgungsanlagen für Speiseabfälle aufstellt. Zu klären war, ob sich das Unternehmen dabei einer Betriebsstätte im Inland bedient. Trifft dies auch für den Fall zu, dass die Erbringung der Entsorgungsleistungen durch Subunternehmen erfolgt? Ebenso war zu klären, wie dieser Sachverhalt zu klären ist, wenn es zu einer Vermietung der Entsorgungsanlagen an die Gastronomiebetriebe kommt und ob dabei die Miet- und sonstigen Einnahmen für die Entsorgung der Abfälle der Körperschaftsteuerpflicht im Inland unterliegen.