Zusammenfassung: Das BMF äußerte seine Rechtsansichten betreffend die steuerliche Behandlung eines Arbeitnehmers mit österreichischem Wohnsitz, der zu einer ukrainischen Konzerngesellschaft entsandt wird, in der Ukraine einen Wohnsitz begründet und in der Folge von der ukrainischen Konzerngesellschaft zu Arbeitseinsätzen in Drittstaaten entsandt wird. Zu klären war, welchem Staat das Besteuerungsrecht an den vom Arbeitgeber bezogenen Bezügen zukommt.