Zusammenfassung: Das BMF äußerte sich zu Steuerfragen betreffend eine österreichische Bauträger-GmbH, die bei der Errichtung eines Hotels eine auf den Bahamas ansässige Kapitalgesellschaft mit der Planung der Innenarchitektur beauftragt. Die Planungsarbeiten werden dabei in den sich in Moskau befindlichen Büros der Kapitalgesellschaft durchgeführt. Das BMF äußerte sich ua dazu, ob im gegenständlichen Fall das DBA Russland zur Anwendung kommen kann.