Zusammenfassung: In EAS 3101 hatte sich das BMF mit Fragen betreffend die steuerliche Behandlung eines in Tschechien ansässigen Steuerpflichtigen zu befassen, der in Österreich als Werbemittelverteiler eines inländischen Unternehmens tätig ist. Zu klären war dabei ua ob der tschechische Werbemittelverteiler im Zuge seiner Tätigkeit eine inländische Betriebsstätte nach den Bestimmungen des DBA Tschechien begründet und welchem Staat das Besteuerungsrecht an dessen Einkünften zusteht.