Zusammenfassung: In einer an das BMF gerichteten Anfrage hatte sich das BMF mit Steuerfragen iZm einer seitens eines österreichischen Unternehmens durchzuführenden Sanierung eines im Grenzgebiet zwischen Deutschland und Österreich gelegenen Flusses zu befassen. Zu klären war dabei, ob im Zuge der Sanierungsarbeiten auf deutscher Flussuferseite eine Betriebsstätte begründet wird und welchem Staat das Besteuerungsrecht am Gesamtgewinn des Unternehmens zusteht.