Zusammenfassung: Pröll und Schwaiger befassen sich in ihrem Beitrag mit den nationalen Bestimmungen, die für die Einkunftsabgrenzung zwischen verbundenen Unternehmen maßgeblich sind. Die Verfasser beleuchten dazu die in den OECD-Richtlinien enthaltene Rahmenvorschrift und gehen hierbei va auf das sog. "arm`s length principle" näher ein.
Rechtsgrundlagen: § 6 Z 6 lit a EStG; § 8 Abs 2 KStG; Art 9 OECD-MA