Art 9 Abs 1 c der VO Buchst (EG)Nr 40/94 v. 20.12.1993 über die Gemeinschaftsmarke
Der EuGH äußerte sich in dieser Entscheidung zu der Frage, ob es für den gemeinschaftsrechtlichen Markenschutz einer Gemeinschaftsmarke ausreicht, dass die Gemeinschaftsmarke in dem betreffenden Mitgliedstaat bekannt ist. Ist das Gebiet eines Mitgliedstaats wesentlicher Teil des Gemeinschaftsgebiets?