Zusammenfassung: Das BMF hatte sich in gegenständlicher Anfrage mit Fragen betreffend die Kapitalertragsbesteuerung von Zuwendungen an Begünstigte einer österreichischen Privatstiftung zu befassen, die in Kanada ansässig sind. Das BMF äußerte sich in diesem Zusammenhang auch zu Steuerfragen betreffend eine Vermögensrückübertragung an einen in Kanada ansässigen Letztbegünstigten für den Fall der Auflösung der Privatstiftung durch Widerruf.