Zusammenfassung: In dieser an das BMF gerichteten Anfrage hatte sich das Finanzministerium mit Fragen betreffend ein Arbeitnehmer zu befassen, der im Inland ansässig ist und zu einer einem Konzern angehörigen Gesellschaft in die Schweiz entsendet wurde. Zu klären war dabei, welchem Staat das Besteuerungsrecht an den in der Schweiz erwirtschafteten Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zusteht und, ob die für den Arbeitnehmer von seinem schweizerischen Arbeitgeber geleisteten, über die gesetzliche Mindesthöhe hinausgehenden Beitragsleistungen an eine schweizerische Pensionskasse den einkommensteuerpflichtigen Arbeitseinkünften zuzurechnen sind.