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News aus der EU - EuGH: Vorsteuerabzug darf bei nachträglicher Steuerschuld aufgrund des Reverse-Charge-Verfahrens nicht aus formalen Gründen versagt werden

SteuerrechtJudikaturPeter Haunold, WP; Michael Tumpel, Universität Linz; Christian Widhalm, StB (Bearb)SWI 2008, 324 - 328 Heft 7 v. 1.7.2008

Der EuGH hatte zu entscheiden, ob bei Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens der Vorsteuerabzug aus formalen Gründen versagt werden kann.

EuGH 8.5.2008, Rs C-95/07 - Ecotrade SpA; EuGH 8.5.2008, Rs C-96/07 - Ecotrade SpA

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