Zusammenfassung: Das BMF setzte sich in der Anfrage auseinander, ob die angesetzten Beträge für die Vergabe von Zeichenarbeiten in die Slowakei steuerfrei ausgezahlt werden können. Er prüfte hierbei insbesondere, ob diese Vergütungen als Entgelt für eine technische Beratung zu werten sind und diese somit eine inländische Steuerpflicht auslösen würden, die gemäß § 99 Abs 1 Z 5 EStG in Anspruch zu nehmen ist.