§ 18 Abs 9 dUStG; § 59 UStDV
Der EuGH beschäftigte sich im Verfahren mit der Frage, ob es einem Erstattungsstaat im Rahmen des MwSt-Erstattungsverfahrens verwehrt ist, wenn eine Bescheinigung über die Steuerpflichteigenschaft vorliegt, Prüfungen im Hinblick auf den wahren Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit vorzunehmen.